Konditionen für Aussteller

Eine Teilnahme am Kongress ist nach aktuellem Stand nur mit 2G-Plus-Nachweis möglich. Anpassungen der Zutrittsregelungen behalten sich die Veranstalter aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und rechtlicher Vorgaben vor.

Hygienekonzept
Kommerzielle Anbieter

Die Standmiete für kommerzielle Anbieter beträgt für die gesamte Dauer der Ausstellung (4 Tage, Mittwoch–Samstag)

  • inklusive der Verwendung von Tischen (1,40 x 0,80 m) EUR 80,00 zzgl. 19 % MwSt. (Grundgebühr)
  • plus EUR 60,00 zzgl. 19 % MwSt. pro Quadratmeter.

Als Mindestpauschale müssen wir eine Fläche von drei Quadratmetern mit Tisch für die Dauer von vier Tagen berechnen (d. i. inklusive Grundgebühr EUR 260,00 netto bzw. EUR 309,40 brutto).

Neben Tischen und Stühlen stehen ein Elektroanschluss und W-LAN-Zugänge zur Verfügung. Mehrfachsteckdosen sind mit­zu­bringen. Bei Bedarf kann eine Stellwand zum Anstecken von Postern gegen eine zusätzliche Gebühr gebucht werden. Für den Elektroanschluss und Internetzugang werden keine weiteren Kosten fällig.

Eine Person pro Stand erhält ein Kongressticket, das zur kostenfreien Teilnahme an den Vorträgen berechtigt. Die Teil­nahme an Rahmenveranstaltungen (z. B. Exkursionen) ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und vorher anzumelden.

Der Zuschlag für Ausstellungsflächen erfolgt in der Eingangsreihenfolge der unter­zeichneten Buchungen.

Nicht-kommerzielle Anbieter

Die Standmiete für nicht-kommerzielle Anbieter (Einrichtungen und Institute, die For­schungen und Projekte von über­regio­nalem Interesse präsentieren) beträgt für die gesamte Dauer der Ausstellung (4 Tage, Mittwoch–Samstag)

  • je Tisch (1,40 x 0,80 m) EUR 100,00 zzgl. 19 % MwSt.

Die bei den kommerziellen Anbietern fällige Quadratmeter-Pauschale wird vom Verband Deut­scher Kunsthistoriker e.V. getragen.

Eine Person pro Stand erhält ein Kongressticket, das zur kostenfreien Teilnahme an den Vorträgen berechtigt. Die Teil­nahme an Rahmenveranstaltungen (z. B. Exkursionen) ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und vorher anzumelden.

Der Zuschlag für Ausstellungsflächen erfolgt in der Eingangsreihenfolge der unter­zeichneten Buchungen.